Für Nautiker, Taucher, Unterwasserfischer und Badegäste
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GEFÄHRDEN SIE TAUCHER UND UNTERWASSERFISCHER NICHT
Die Gebiete, die für das Tauchen und Unterwasserfischen
vorgesehen sind, sind zwar unterschiedlich gekennzeichnet,
doch sie haben die gleiche Gültigkeit:
- die internatiolen Signalflagge in Form des Buchstabens "A";
- eine orangefarbene, gelbe oder rote Boje mit einem Mindestdurchmesser
von 30 cm, die entweder ruhig liegt oder leicht an der Wasseroberfläche
schwimmt; - nachts hat die Boje ein gelbes oder ornagefarbenes
Blinklicht (Stroboskoplampe), die aus einer Entfernung von
mindestens 300 Metern sichtbar ist
Falls Sie irgendeine der angegebenen Kennzeichnungen sehen,
halten Sie sich in sicherer Entfernung von ihnen fern.
GEFÄHRDEN SIE BADEGÄSTE NICHT
- Motor-und Segelboote müssen einen Mindestabstand
von 50 Metern zum Strand einhalten;
- an gepflegten Badestränden dürfen Wasserfahrzeuge
in einer Entfernung von mindestens 50 Metern vom Zaun und
150 Metern vom natürlichen Strand entfernt fahren;
- Gleitboote, Boote mit Düsenantrieb und Luftkissenboote
dürfen nur in einer Entfernung von mehr als 300 Metern
von der Küste fahren, sowie in zugelassenen Gebieten.
GEFÄHRDEN SIE DIE UMWELT NICHT
- Fahren Sie mit Ihren Wasserfahrzeugen nicht im seichten
Wasser;
- entsorgen Sie Ihren Müll nicht im Wasser oder am Strand.
Für das Angeln und Unterwasserfischen brauchen Sie
eine Genehmigung, die Sie in Touristenagenturen erhalten
können.
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