Reisepass: Um in Kroatien einzureisen, benötigen
ausländische Staatsbürger einen Reisepass oder
ein anders Dokument, das durch einen internationalen Vertrag
anerkannt ist.
Staatsbürger der Republik Slowenien können mit
ihrem Personalausweis einreisen. Die Grenzpolizei kann einem
ausländischem Staatsbürger, der keinen gültigen
Reisepass hat und der als Tourist oder aus geschäftlichen
Gründen einreisen möchte, an der Grenze auf Grund
des Personalausweises einen KOSTENLOSEN GRENZPASSIERSCHEIN
austellen. Der Grenzpassierschein hat eine Gültigkeit
von drei Monaten.
Fahrzeugdokumente: Führerschein, grüne
Versicherungskarte (ausser für Touristen aus Österreich),
Bevollmächtigung des Besitzers, falls das Fahrzeug nicht
vom Besitzer gelenkt wird.
Das Mitbringen von Tieren: Für Ihr
Tier benötigen Sie die internationale (gelbe) Gesundheitsbescheinigung
und einen Impfpass, was besonders wichtig ist bei Tollwut.
Falls ausländische Staatsbürger die angeführten
Dokumente nicht mit sich führen, können sie ihre
Haustiere einer gebührenpflichtigen Untersuchung beim
zuständigen Tierarzt an den internationlen Grenzübergängen
unterziehen.
Internationaler Führerschein:unverbindlich
Erlaubte Alkoholmenge im Blut:0,5 Promille
(professionelle Fahrer 0,0 Promille)
Grüne Versicherungskarte: obligatorisch
Erlaubte Devisenmenge: für ausländische
Staatsbürger nicht eingeschränkt
Folgende Dinge sind beim Einreisen nach Kroatien
für ausländische Staatsbürger nicht zollpflichtig:
- persönliches Gepäck, Kleidung und Schuhe und
andere Dinge für den persönlichen Gebrauch;
- - 200 Zigaretten, l Flasche Alkohol, l Liter Wein, 50 ml
Parfum, 1/2 kg Kaffee, l /2 kg Tee;
- - Technische Geräte für den persönlichen
Gebrauch; (Videokamera, tragbares Fernsehgerät, Campingausrüstung,
Radio...) können eingeführt werden, wobei sie jedoch
an der Grenze unbedingt angemeldet werden müsen;
- Feuerwaffen können nur mit einer Sondergenehmigung
der Grenzpolizei eingeführt werden;
- Sportwaffen können nur durch eine obligatorische Anmeldung
bei den Grenzbehörden eingeführt werden.
HILFE IM STRASSENVERKEHR
Diese Dienstleistung bietet Ihnen der Kroatische Autoclub
(HAK). Der Abschleppdienst arbeitet rund um die Uhr (24
Stunden-Service). Die Pannenhilfe arbeitet von 6.30 Uhr
bis 21.00 Uhr. Die charakteristische Rufnummer für Hilfe
im Strassenverkehr ist 987. Entlang der
wichtigen Verkersstrassen sind Strassenverkehrschilder
aufgestellt, wo die Rufnummer 987 angegeben
ist und wodurch Fahrer Hilfe in Straasenverkehr erhalten
können. Der Kroatische Autoclub ist Mitglied der internationalen
Autoclub-Vereinigung AIT. Ausländische Staatsbürger können
mit Hilfe eines Kreditbriefs die Dienstleistungen des Kroatischen
Autoclubs zu günstigeren Preisen nutzen. Informationen
zur Verkehrslage: Informationszentrum HAK, tel. (01)
4640-800, oder HPT (Kroatische Post-und Telekom),
tel. 9866
GRENZÜBERGÄNGE
Strassen:
Plovanija - Seèovlje
Kastel Dragonja
Buzet - Soèerga
(alle nach Slowenien führend)
Luft:
Pula
See:
Rovinj
SONSTIGE NÜTZLICHE INFORMATIONEN
Strassengebühr wird an folgenden Punkten verlangt:
1. Autobahn Zagreb (Ivanja Reka) - Oprisavci (in Richtung
Lipovac)-M1 -E70
2. Autobahn Zagreb - Karlovac (in Richtung Rijeka)-M11-E65,
E71
3. Autobahn Zagreb - Krapina (in Richtung Maribor)
4. Krk- Brücke (Brücke Festland - Insel Krk)
5. Tunnel Ucka (verbindet Rijeka mit Pula und mit dem südwestlichen
und mittleren Raum Istriens)
6. Schnellstrasse Delnice - Rijeka-M12-E65
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